Kriminalfall

Schüsse in Landau: Polizei äußert sich zum Stand der Ermittlungen

Die Ermittlungen zu einem Mitte Juli angeschossenem 32-jährigen Landauer gestalten sich schwierig, teilt die Polizei mit. Auch wenn vieles weiterhin unklar bleibt, äußert sich die Polizei nun zu einem Detail.

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An den beiden Tagen nach der Tat war die Spurensicherung der Polizei in dem Haus in der Baderallee im Einsatz.

An den beiden Tagen nach der Tat war die Spurensicherung der Polizei in dem Haus in der Baderallee im Einsatz.

Angebliche Schüsse auf einen Landauer Bürger und die folgende Ringfahndung der Polizei hatten Mitte Juli die Landauer verunsichert. Fast vier Wochen später ist es ruhig um den Fall geworden. Die Polizeiabsperrung am Haus in der Baderallee ist verschwunden, die Spurensicherung längst wieder abgereist. Doch was genau in der Nacht von Sonntag, 13. Juli, auf Montag, 14. Juli, passiert ist, ist nach wie vor offen.

Auf Nachfrage bestätigt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, dass die Ermittlungen der Kripo Landshut und der Staatsanwaltschaft Landshut nach wie vor „auf Hochtouren“ liefen. „Jedoch gestalten sich diese als schwierig“, teilte der Sprecher mit, ohne auf Details einzugehen. Bisher waren die Mitteilungen der Polizei zu dem Fall immer sehr vorsichtig formuliert gewesen. Stets war die Rede davon, dass ein 32-jähriger Bewohner eines Hauses angegeben habe, durch Schüsse verletzt worden zu sein. Nun äußert sich die Polizei auf Nachfrage klarer: „Wir bestätigten die Abgabe von Schüssen“, teilte der Sprecher mit. Erstmals präzisiert die Polizei dabei auch die Anzahl der Schüsse: „Nach bisherigen Erkenntnissen sollen zwei Schüsse abgegeben worden sein, einer davon habe den Geschädigten im Bein getroffen“, teilte der Sprecher mit.

Keine Details wegen laufender Ermittlung

Keine Angaben machte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen dazu, aus welcher Waffe die Schüsse abgefeuert wurden oder um welches Kaliber es sich gehandelt hat. Ebenso hält sich die Polizei bedeckt, was den Tathergang, Motive und mögliche Verdächtige angeht. „Inwieweit eine (Vor-)Beziehung zwischen Opfer und möglichen Tatverdächtigen bestand, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.“ Eine Gefahr für die Bevölkerung könne jedoch ausgeschlossen werden.

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