Häusliche Gewalt

Landtag diskutiert Umsetzung des Gewalthilfegesetzes für Bayern

„Wer Gewalt erlebt, braucht Schutz“: Das 2025 verabschiedete Bundesgesetz zwingt Bayern zum Handeln. Geld und Zusagen sollen Sicherheit schaffen – aber die Opposition überzeugt das nicht.

Das Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch für Betroffene auf Schutz und Beratung vor.

Das Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch für Betroffene auf Schutz und Beratung vor.

Die Zahlen sind deutlich: Jede dritte Frau erlebt einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Und jede vierte Frau erlebt Gewalt von einem aktuellen oder früheren Partner.

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