Häusliche Gewalt
Landtag diskutiert Umsetzung des Gewalthilfegesetzes für Bayern

Maurizio Gambarini/dpa
Das Gewalthilfegesetz sieht ab 2032 einen Rechtsanspruch für Betroffene auf Schutz und Beratung vor.
Die Zahlen sind deutlich: Jede dritte Frau erlebt einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Und jede vierte Frau erlebt Gewalt von einem aktuellen oder früheren Partner.
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