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Kassenbon soll digital werden - Pläne von Klingbeil

Papierbons sollen bald der Vergangenheit angehören.

Papierbons sollen bald der Vergangenheit angehören.

Von dpa

Kassenbons sollen digital werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden soll. Die Ausstellung eines Papierbelegs auch für kleine Umsätze sei eine Belastung für Unternehmen und für Verbraucherinnen und Verbraucher, hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant zudem, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 eine sogenannte Registrierkasse haben müssen, das sind elektronische Kassensysteme. Klingbeil hatte das bereits vergangene Woche angekündigt, als er zusammen mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug vorgelegt hatte.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hieß es: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Das ist nun nicht geplant. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums heißt es: „Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft.“ Geplant ist eine Umstellung auf digitale Belege. Der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung solle aber weiterhin bestehen bleiben, heißt es im Entwurf.

Recherchen hätten ergeben, dass die praktikabelste Lösung zur Bereitstellung des digitalen Kassenbelegs über einen QR-Code sei, heißt es im Entwurf. Der QR-Code werde auf dem Kassenbildschirm dargestellt und könne vom Kunden, ohne individuelle Kunden-App des Geschäfts, abgescannt werden. Da moderne Kassensysteme in der Regel über Kundendisplays verfügten, sei nicht mit nennenswert vielen Neuanschaffungen zu rechnen. Schon heute ist es möglich, dass Kunden elektronische Belege bekommen.

Um Steuerbetrug und Manipulation zu verhindern, sollen ab 2028 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme verpflichtend werden. Dies seien bereits weit verbreitet, hieß es aus dem Ministerium. Es gebe jedoch noch über hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen. Deren Kassen-Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Die Kassenpflicht solle Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Möglichkeiten erhöhen, Steuerhinterziehung aufzudecken.

Eine Registrierkasse ist laut Ministerium ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das der Erfassung und Abwicklung von Zahlungen dient. Dieses elektronische Aufzeichnungssystem erfasse jede einzelne Zahlung oder anderen Vorgang als digitale Aufzeichnung. Diese würden durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unerkannten Veränderungen geschützt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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