Bundestagswahl

Geld für Verteidigung: Soll der alte Bundestag entscheiden?

Wo bekommt Deutschland Milliarden für die Verteidigung und die Ukraine her? Das könnte womöglich noch der alte Bundestag entscheiden. (Archivbild)

Wo bekommt Deutschland Milliarden für die Verteidigung und die Ukraine her? Das könnte womöglich noch der alte Bundestag entscheiden. (Archivbild)

Von dpa

Es war der Sprengstoff für die Ampel-Koalition - und steht nach der Neuwahl sofort wieder zur Debatte: Wo kriegt die Bundesregierung Milliarden für die Verteidigung und die Ukraine her, die sie im Haushalt nicht übrig hat? Darüber könnte - so ist gerade im Gespräch - noch der alte Bundestag entscheiden, obwohl der neue schon gewählt ist.

Durch den Kurswechsel der US-Regierung von Donald Trump mit Blick auf den Ukrainekrieg und die Nato ist das Problem nämlich noch akuter als zuvor. Außerdem macht das Ergebnis der Bundestagswahl die Sache für den wahrscheinlichen künftigen Kanzler Friedrich Merz (Union) kompliziert.

Das Parlament könnte eine Reform der Schuldenbremse beschließen, die eine höhere Kreditaufnahme ermöglicht. Dann könnte man das Geld aus dem regulären Haushalt bereitstellen. Man könnte auch Verteidigungsausgaben generell von der Schuldenbremse ausnehmen, wie Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) das zuletzt vorgeschlagen hat.

Alternativ könnte ein Sondervermögen eingerichtet werden. Das ist ein Topf abseits des Bundeshaushalts, aus dem Maßnahmen mit einem ganz bestimmten Zweck finanziert werden.

Für eine Reform der Schuldenbremse wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig - denn da ist die Schuldenregel in Artikel 115 verankert. Eine solche Reform ist politisch sehr umstritten - und sie braucht eine große Mehrheit im Bundestag. Genauer: Zwei Drittel der Abgeordneten müssten zustimmen.

Bei Sondervermögen gibt es zwei Möglichkeiten: Man könnte sich das Sondervermögen für die Bundeswehr zum Vorbild nehmen. Dieses wurde im Grundgesetz verankert - und dort von der Schuldenbremse ausgenommen. So kann ein Sondervermögen eigene Kredite aufnehmen - theoretisch unbegrenzt. Nötig wäre aber auch hier eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Ohne diese Verankerung im Grundgesetz müsste das Sondervermögen aus dem Bundeshaushalt gefüttert werden. Größere Kredite dafür wären nur drin, wenn man eine Notlage erklärt, die die Schuldenbremse vorübergehend aussetzt. Das könnte man etwa mit dem Kurswechsel der US-Regierung begründen. Das Problem: Das Geld müsste dann in dem Jahr ausgegeben werden, in dem es aufgenommen wurde. Soll das Sondervermögen über mehrere Jahre laufen, müsste man jedes Mal erneut eine Notlage erklären - und dafür eine gerichtsfeste Begründung finden.

Das hat mit den neuen Mehrheitsverhältnissen zu tun. Die sogenannten Parteien der Mitte - also Union, SPD und Grüne - haben keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. AfD und Linke sind so stark, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes blockieren könnten. Deshalb kam die Idee auf, das Thema schnell noch vor Konstituierung des neuen Bundestags mit den alten Mehrheiten abzuräumen.

Es könnte mögliche Gespräche von Union und SPD deutlich erleichtern, denn der Haushalt ist eine der größten Baustellen einer neuen Bundesregierung. Aktuell ist schlicht nicht genug Geld da, um alle Pläne und Verpflichtungen unter Wahrung der geltenden Schuldenbremse zu bezahlen. Könnte man Milliarden für die Verteidigung und die Unterstützung der Ukraine ausklammern, wäre deutlich mehr Spielraum im Bundeshaushalt. Dann könnte man Streit in den Verhandlungen eventuell im Kern ersticken, indem einfach beide Seiten ihre Wunschprojekte finanziert bekommen.

Man kann argumentieren, dass ein Beschluss mit dem alten Parlament demokratietheoretisch problematisch ist. Ein neuer Bundestag ist bereits gewählt - und er sieht völlig anders aus. Die FDP und das BSW sind nicht mehr dabei, könnten bei Sondervermögen oder Änderung der Schuldenbremse aber noch mitstimmen. Dafür hatten die AfD und vor allem die jetzt starke Linke im alten Bundestag viel weniger Stimmen. Die Abstimmung würde also nicht den aktuellen Wählerwillen abbilden.

Ja, am 16. Oktober 1998 kam der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen, um erstmals seit Bestehen der Bundeswehr über den Kriegseinsatz deutscher Soldaten zu entscheiden. Da ging es um den Konflikt im Kosovo. Der neue Bundestag war nach der Wahl im September noch nicht konstituiert, die bisherige schwarz-gelbe Regierung war abgewählt und Rot-Grün noch nicht im Amt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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