Migration
Deutlich mehr freiwillige Ausreisen als Abschiebungen

Sina Schuldt/dpa
Lokal bilden sich immer wieder Unterstützerkreise, um die Abschiebung einzelner Ausreisepflichtiger zu verhindern. Bei dieser Demonstration in Bremen forderten Aktivisten generell großzügigere Regelungen für Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis. (Symbolbild)
Nur etwa jeder zweite Ausreisepflichtige hat zuletzt Förderung vom Bund für die freiwillige Ausreise aus Deutschland in Anspruch genommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach reisten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt 17.892 Ausländer aus, die sich eine Grenzübertrittsbescheinigung als Nachweis dafür ausstellen ließen. Bundesmittel zur Förderung der freiwilligen Ausreise erhielten im ersten Halbjahr lediglich 9.276 Menschen.
Weniger Asylanträge und weniger Abschiebungen
Die Zahl der Abschiebungen ging in der ersten Jahreshälfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 18,2 Prozent auf 9.663 zurück. Das hat verschiedene Gründe. Einer ist sicher, dass seit Anfang 2025 deutlich weniger Menschen in Deutschland Asyl beantragen. Für die Abschiebungen sind in erster Linie die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Die Bundespolizei unterstützt sie dabei.
Nicht alle Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylbewerber
Laut Bundesregierung lebten in Deutschland zur Jahresmitte knapp 259.000 Ausreisepflichtige, von denen 77 Prozent eine Duldung besaßen. Eine Duldung gibt es, wenn die Abschiebung vorübergehend unmöglich ist, etwa weil ein Reisedokument fehlt, jemand schwanger oder krank ist.
Etwas mehr als 60 Prozent der Ausreisepflichtigen, die sich Ende Juni in Deutschland aufhielten, waren abgelehnte Asylbewerber. Ausreisepflichtig werden können unter anderem auch Arbeitsmigranten, die keine Beschäftigung mehr haben, Touristen mit abgelaufenem Visum oder ehemalige Studierende, die keinen neuen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Häufig scheitern geplante Abschiebungen, weil jemand nicht gefunden wird. Auch rechtliche Gründe oder gesundheitliche Probleme können dazu führen. Bei den 734 Abschiebungen, die im ersten Halbjahr dieses Jahres nach der Übernahme durch die Bundespolizei scheiterten, waren Widerstandshandlungen in 130 Fällen der Grund. In 56 Fällen gab es medizinische Bedenken, wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht.
Wenn der Pilot „Nein“ sagt
Zugenommen hat den Angaben zufolge die Zahl der Piloten, die sich weigern, Ausreisepflichtige in der von ihnen gesteuerten Linienmaschinen zu befördern. Im ersten Halbjahr 2026 kam dies in 280 Fällen vor. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2025 hatte es 514 solche Fälle gegeben. Die Beweggründe der Piloten werden von der Bundesregierung nicht statistisch erfasst.
Der Einsatz körperlicher Gewalt als „Hilfsmittel“ wurde im ersten Halbjahr 2026 bei der Abschiebung von insgesamt 786 Menschen dokumentiert. Zu den angewandten Methoden zählen typischerweise Fesselungs- und Fixierungsmittel. Besonders oft wurden diese Maßnahmen bei Abschiebungen nach Algerien, Marokko und Nigeria angewendet.
Kritik an Abschiebungen nach Russland
„Auch wenn die absolute Zahl leicht abgenommen hat: Abschiebungen werden immer rigider durchgesetzt“, kommentiert die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen. Sie fordert „humanitäre Bleiberechtsregeln statt Abschiebungen um jeden Preis.“ Erschreckend findet die Abgeordnete, dass im ersten Halbjahr dieses Jahres 84 Menschen in die Russische Föderation abgeschoben wurden, nach 126 Abschiebungen dorthin im Gesamtjahr 2025.
Charterflug nach Pakistan kostete am meisten
Die Linksfraktion hat die Bundesregierung auch um eine Aufstellung der Kosten für die Sammelabschiebungen im ersten Halbjahr dieses Jahres gebeten. Die Liste zeigt, dass eine Abschiebung vom Flughafen Leipzig/Halle nach Pakistan vom vergangenen Mai der in Bezug auf das Fluggerät mit rund 518.000 Euro der teuerste Abschiebeflug in diesem Zeitraum war. Allerdings gab es bei dieser Abschiebung den Angaben zufolge eine Finanzierung des Charterfluges durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex. An Bord waren demnach 33 Ausreisepflichtige und 75 Bundespolizisten.
Zwei Sammelabschiebungen nach Afghanistan
Keine Finanzierung durch Frontex gab es bei zwei Sammelabschiebungen nach Afghanistan im April und Juni dieses Jahres, die jeweils Flugkosten von mehr als 300.000 Euro verursachten.
Jeweils rund 400.000 Euro kosteten mehrere von Frontex finanziell unterstützte Flüge nach Nigeria, wobei teilweise neben Nigeria auch andere afrikanische Staaten wie Ghana, Gambia, Guinea-Bissau oder Senegal angesteuert wurden. Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen sind dem Bund im ersten Halbjahr 2026 Kosten in Höhe von rund 5,93 Millionen Euro entstanden.
Airlines müssen Zwangsgeld zahlen
Kosten entstehen aber auch auf anderer Seite: In 867 Fällen verhängte die Bundespolizei nach Regierungsangaben im ersten Halbjahr ein Zwangsgeld gegen eine Fluggesellschaft, weil sie einen Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise Pass nach Deutschland gebracht hatte. Die Gesamtsumme lag bei rund 1,46 Millionen Euro. Pro unrechtmäßiger beförderter Person werden laut Gesetz zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro fällig.










