KI in der Migrationsverwaltung

Bundeskabinett: Behörden dürfen KI bei Asylanträgen nutzen

KI soll künftig in Deutschland die Bearbeitung von Asyl-, Visum- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen beschleunigen. (Symbolbild)

KI soll künftig in Deutschland die Bearbeitung von Asyl-, Visum- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen beschleunigen. (Symbolbild)

Von dpa

Künstliche Intelligenz soll künftig in Deutschland die Bearbeitung von Asyl-, Visum- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen beschleunigen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett nun verabschiedet hat. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Antragszahlen und begrenzter personeller Kapazitäten in den Behörden soll mit dem Vorhaben außerdem die Verwaltungspraxis bundesweit vereinheitlicht werden. Das neue KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) soll den datenschutzrechtlichen Rahmen für die Entwicklung und den praktischen Einsatz intelligenter Analyse- und Auswertungssysteme schaffen.

Künftig erhalten Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die kommunalen Ausländerbehörden sowie das Auswärtige Amt die rechtliche Befugnis, erhobene Antragsdaten gezielt zum Trainieren, Validieren und Testen von KI-Modellen zu nutzen. Zudem sollen bereits abgeschlossene Verfahren dateiübergreifend analysiert werden, um verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse über Entscheidungsstrukturen zu gewinnen, Bearbeitungsstandards zu harmonisieren und Beschleunigungspotenziale aufzudecken.

Die neue Regelung soll auch einen automatisierten Internetabgleich durch die Behörden möglich machen. Sofern bei entscheidungserheblichen Angaben begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen, dürfen öffentlich zugängliche Daten aus dem Netz mit den Angaben der Antragsteller abgeglichen werden. Die rechtliche Würdigung und die finale Entscheidung im Einzelfall bleiben jedoch uneingeschränkt in der Hand menschlicher Sachbearbeiter, denen die Algorithmen lediglich als unterstützendes Assistenzwerkzeug dienen sollen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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