Bundesgerichtshof

BGH entscheidet über Neonazi-Gruppe - Was ist „Knockout 51“?

In Jena stehen derzeit drei weitere mutmaßliche Anhänger der Gruppe vor Gericht. (Archivbild)

In Jena stehen derzeit drei weitere mutmaßliche Anhänger der Gruppe vor Gericht. (Archivbild)

Von dpa

Gegen mutmaßliche Beteiligte der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ laufen mehrere Gerichtsverfahren. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr eine terroristische Vereinigung - konnte sich mit dieser Einstufung am Oberlandesgericht (OLG) Jena zuletzt aber nicht durchsetzen. Jetzt entscheidet dazu der Bundesgerichtshof (BGH). Was hat es mit der Gruppe auf sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil:

Die Gruppe wurde nach Angaben der Sicherheitsbehörden spätestens Anfang 2019 in Eisenach in Thüringen gegründet. Bei den Hauptbeteiligten soll es sich um langjährige Rechtsextremisten aus dem Raum Eisenach handeln. Die Zahl 51 steht demnach für die Buchstaben E und A - das Autokennzeichen der Stadt. Die Gruppe soll spätestens ab 2021 versucht haben, in Eisenach als Ordnungsmacht aufzutreten und dort einen „Nazi-Kiez“ zu schaffen.

„Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings wurden junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und bewusst mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht“, heißt es im Thüringer Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024. Das Training sollte demnach außerdem zur Vorbereitung auf den „politischen Kampf“ sowie zur „Etablierung als bestimmende Ordnungsmacht in Eisenach“ dienen.

Im April 2022 hatte die Bundesanwaltschaft vier mutmaßliche Köpfe der Gruppe bei einer bundesweiten Razzia festnehmen lassen. In elf Bundesländern wurden 61 Objekte durchsucht. Die Durchsuchungen richteten sich auch gegen 46 weitere Beschuldigte, teilte die Behörde damals mit. Das OLG Jena verurteilte die Festgenommenen später zu Haftstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten bis drei Jahren und zehn Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert und legte gegen das Urteil Revision ein.

Diese Frage steht am BGH im Fokus. Die Bundesanwaltschaft hält „Knockout 51“ jedenfalls nicht nur für eine kriminelle, sondern auch für eine terroristische Vereinigung. Die Angeklagten hätten geplant, ihre politischen Gegner durch den Einsatz von Messern, Äxten und Macheten zu töten, hatte ein Vertreter der Behörde bei der Verlesung der Anklage am OLG in Jena erklärt.

Das Thüringer Oberlandesgericht sah das aber anders. Die Gruppierung sei auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter im Juli 2024 bei der Urteilsverkündung. Die Männer hätten sich für den Fall vorbereiten wollen, dass sie von Linksextremisten angegriffen würden.

Die Entscheidung des obersten deutschen Strafgerichts hätte wohl auch auf andere Verfahren gegen „Knockout 51“ Auswirkungen. In Jena läuft seit April etwa ein weiterer Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder sowie einen mutmaßlichen Unterstützer der Gruppe. Im Oktober hob der 1. Strafsenat bereits zwei Haftbefehle auf, weil er keine dringenden Gründe mehr für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sah. Es fehlten Anhaltspunkten dafür, dass über Notwehrlagen hinaus Gewalthandlungen unter Inkaufnahme des Todes anderer Menschen begangen werden sollten, hieß es.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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