Meinung
      
    Justizvollzug
Bezahlte Gefangenenarbeit nützt Tätern und Opfern

Armin Weigel/dpa
In Bayern sind Strafgefangene grundsätzlich dazu verpflichtet, in Haft zu arbeiten, sofern sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind.
Die einen sehen darin ein Mittel zur Resozialisierung, die anderen Zwangsarbeit: In Bayern sind Gefangene verpflichtet, in Haft zu arbeiten, wenn sie körperlich dazu in der Lage sind.
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