Meinung

Justizvollzug

Bezahlte Gefangenenarbeit nützt Tätern und Opfern

In Bayern sind Strafgefangene grundsätzlich dazu verpflichtet, in Haft zu arbeiten, sofern sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind.

In Bayern sind Strafgefangene grundsätzlich dazu verpflichtet, in Haft zu arbeiten, sofern sie dazu körperlich und geistig in der Lage sind.

Die einen sehen darin ein Mittel zur Resozialisierung, die anderen Zwangsarbeit: In Bayern sind Gefangene verpflichtet, in Haft zu arbeiten, wenn sie körperlich dazu in der Lage sind.

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