Volkssänger kontra AfD

Wahlwerbung: Vergleich zwischen Heino und AfD

Der Rechtsstreit zwischen Heino und der AfD wegen einer Wahlwerbung hat mit einem Vergleich geendet. (Archivbild)

Der Rechtsstreit zwischen Heino und der AfD wegen einer Wahlwerbung hat mit einem Vergleich geendet. (Archivbild)

Von dpa

Der Rechtsstreit um eine Wahlwerbung der AfD mit Heino hat vor dem Landesgericht Innsbruck in einem Vergleich geendet. Die AfD Uckermark müsse einen namhaften vierstelligen Betrag zahlen, sagte Heino-Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ darüber berichtet. Obendrein habe sich der AfD-Politiker Felix Teichner entschuldigt. „Damit ist die Sache für uns erledigt“, sagte Werner.

Der AfD-Abgeordnete im brandenburgischen Landtag Teichner sagte auf dpa-Anfrage, er bitte um Entschuldigung, dass er sich nicht zu dem Vergleich äußern werde. Auch der AfD-Landesvorsitzende, René Springer, wollte sich nicht äußern.

Ursprünglich hatte der Volksmusiker Heino, der im österreichischen Kitzbühel lebt, beim Landesgericht eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht. Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Heino-Manager Werner damals zur Begründung der Klage.

Heino-Manager Helmut Werner sieht in dem Vergleich mit der AfD ein Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung. (Archivbild)

Heino-Manager Helmut Werner sieht in dem Vergleich mit der AfD ein Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung. (Archivbild)

Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, so Werner. Grundsätzlich sei der Vergleich ein wichtiges Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung und eine Lehre für sämtliche Parteien.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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