Teillegalisierung

Umfrage: Deutschlandweit mehr als 400 Cannabis-Anbauvereine

Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. (Symbolbild)

Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. (Symbolbild)

Von dpa

Rund zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sind laut einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bundesweit 413 Anbauvereine entstanden. Niedersachsen ist mit 85 Cannabis-Clubs bislang das Bundesland mit den meisten genehmigten Anbauvereinigungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl, wie aus der Umfrage unter allen 16 Bundesländern hervorgeht.

Niedersachsen führt demnach mit 1,06 genehmigten Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner das bundesweite Ranking an, gefolgt von Hamburg (0,91) und Brandenburg (0,82). In Bayern gibt es mit 0,07 Vereinigungen pro 100.000 Einwohner die wenigsten. Der Freistaat genehmigte seit der Legalisierung den Angaben nach neun Clubs. Davon hätten zwischenzeitlich drei mit dem Anbau begonnen, diesen jedoch wieder eingestellt, zitierte das RND einen Sprecher.

Auch die Zahl der gestellten Anträge variiert zwischen den Bundesländern stark. Die meisten Anträge (219) wurden laut Umfrage in Nordrhein-Westfalen gestellt. Das einwohnerstärkste Bundesland hat mit 118 auch in absoluten Zahlen bislang die meisten Anbauvereine genehmigt. Auf Platz zwei folgt Niedersachsen mit 136 Anträgen. Die wenigsten Anträge wurden in Bremen (7) und dem Saarland (8) gestellt. Deutschlandweit wurden laut Umfrage insgesamt 864 entsprechende Anträge gestellt.

Die Differenz zwischen gestellten und genehmigten Anträgen ist den Angaben nach nicht gleichbedeutend mit den abgelehnten Anträgen. Viele Anträge seien noch in Bearbeitung, bei einigen hätten die Antragsteller die Anträge wieder zurückgezogen.

Die Teillegalisierung von Cannabis gilt bundesweit seit dem 1. April 2024. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen.

Zu den Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem, dass sie nachweisen müssen, dass sie Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt kontrolliert nur an volljährige Vereinsmitglieder abgeben. THC ist der berauschend wirkende Teil einer Hanfpflanze.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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