Korruptionsprozess
Staatsanwalt vor Gericht - Anklage fordert jahrelange Strafe

Moritz Frankenberg/dpa
Acht Jahre und sechs Monate Gefängnis: Das fordert die Anklagebehörde für einen mutmaßlich korrupten Staatsanwalt. (Archivbild)
Im Prozess gegen einen wegen mutmaßlicher Geschäfte mit Drogenhändlern angeklagten Staatsanwalt aus Hannover hat die Anklagebehörde acht Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Der 40-Jährige habe dem Vertrauen in den Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt, sagte der Anklagevertreter von der Staatsanwaltschaft Osnabrück in seinem Plädoyer am Landgericht Hannover.
Verurteilt werden soll der Angeklagte wegen Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt. Der angeklagte Staatsanwalt hatte nach einem Verständigungsvorschlag der Strafkammer 9 der 14 ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Demnach könnte den Juristen eine Strafe zwischen 8 Jahren und 2 Monaten sowie 8 Jahren und 9 Monaten erwarten. Ein Urteil wird für Freitag erwartet. Die Verteidiger des Mannes forderten, die Strafe solle acht Jahre und zwei Monate nicht überschreiten.
Der in Untersuchungshaft sitzende Jurist soll zwischen Juni 2020 und März 2021 gegen Geld Interna aus Ermittlungsverfahren preisgegeben und eine internationale Drogenbande vor einer Razzia gewarnt haben. Schon 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt eingeleitet, seine Wohnung und seine Diensträume wurden durchsucht. Dieses Verfahren wurde im Oktober 2023 eingestellt, weil sich der Verdacht zunächst nicht erhärtete.
Der Anklagevertreter beantragte im Falle des Juristen zudem die Einziehung von 45.000 Euro, weil er für jede gestandene Tat 5.000 Euro erhalten haben soll. Zwar wolle der 40-Jährige pro Tat nur 2.500 Euro bekommen haben, dafür spreche aber nichts. Im Falle eines 42 Jahre alten, als Mittelsmann angeklagten Mannes sprach sich die Staatsanwaltschaft im Plädoyer für eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit aus, ausgesetzt zur Bewährung. In seinem Fall sollen 15.000 Euro eingezogen werden. Sein Verteidiger sprach sich für das identische Strafmaß aus.
In dem Verfahren stand die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft Hannover in der Kritik. Der Anklagvertreter aus Osnabrück betonte nun, die überwiegende Zahl der Beweise sei von der Staatsanwaltschaft Hannover erhoben worden, die Behörde habe „zügig, konsequent und absolut unnachgiebig“ ermittelt.
In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Staatsanwalt: „Ich habe viele Menschen enttäuscht und bereue dies zutiefst.“ Er übernehme die volle und alleinige Verantwortung.








