Block-Prozess

Gericht rührt bei „Zeit“ sichergestellte Aufnahmen nicht an

Das Landgericht will die bei einer «Zeit»-Journalistin sichergestellten Interview-Aufnahmen derzeit nicht anrühren. (Archivbild)

Das Landgericht will die bei einer «Zeit»-Journalistin sichergestellten Interview-Aufnahmen derzeit nicht anrühren. (Archivbild)

Wahl-O-Mat
Von dpa

Das Landgericht Hamburg wird die bei einer Journalistin der „Zeit“ sichergestellten Interview-Aufnahmen mit den Block-Kindern vorerst nicht auswerten. Die Strafkammer habe am Mittwoch einen Beschluss erlassen, wonach die Tonaufzeichnungen derzeit nicht angerührt werden, teilte die Gerichtspressestelle mit. Gegen die Sicherstellung hatten die Journalistin und der „Zeit“-Verlag Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung sei auf Antrag der Beschwerdeführer getroffen worden.

Das Landgericht hatte die Tonaufzeichnungen am 12. Oktober sicherstellen lassen. Nach Androhung von Durchsuchungen bei der Redaktion und der Wohnung der Mitarbeiterin hatte die Journalistin die Aufnahmen herausgegeben. Nach Angaben der „Zeit“ waren sie zuvor versiegelt worden.

Die Existenz der Aufnahmen wurde durch einen Podcast mit dem Titel „Zeit Verbrechen: House of Block“ bekannt, der Ende September veröffentlicht worden war. Darin sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin Aufzeichnungen von Gesprächen zu hören, die die Journalistin zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.

Vor der Strafkammer am Landgericht läuft seit Juli 2025 ein Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte. Die Unternehmerin bestreitet, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Rückholung ihrer Kinder erteilt zu haben.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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