Gleichberechtigung

Gericht kippt Zopf-Verbot für Soldaten in Österreich

Ein Gericht entschied: Auch Männer in der österreichischen Armee dürfen eine Pferdeschwanz-Frisur tragen. (Symbolbild)

Ein Gericht entschied: Auch Männer in der österreichischen Armee dürfen eine Pferdeschwanz-Frisur tragen. (Symbolbild)

Von dpa

Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das bisherige Zopf-Verbot für Soldaten aufgehoben. Die Kurzhaar-Pflicht für Männer im Bundesheer verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, urteilte das Gericht. Denn Soldatinnen sind lange Haare laut den Heeres-Vorschriften erlaubt.

Ein Soldat sollte wegen seiner Pferdeschwanz-Frisur eine Strafe von 2.200 Euro zahlen und hatte sich deswegen beim Verfassungsgericht beschwert.

Die bisherige Regelung sah vor, dass die Haare von Berufssoldaten und Soldaten im Wehrdienst den Kragen nicht berühren dürfen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner argumentierte gegenüber dem Verfassungsgerichtshof mit Hygiene-Aspekten und dem geringeren Verletzungsrisiko von kurzhaarigen Soldaten.

Diese Begründungen ließen die Richterinnen und Richter nicht gelten. Sie wiesen darauf hin, dass Österreichs Soldatinnen trotz der Bedenken gegen lange Haare Zöpfe und Hochsteckfrisuren tragen dürfen. Aus Sicht der Verfassungshüter verletzten die strengen Regeln für Männer zudem deren Recht auf Privatleben. Das Bundesheer muss nun eine neue, verfassungskonforme Frisur-Ordnung für Männer und Frauen ausarbeiten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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