Unglück am Berg

Felssturz von Bondo: Angeklagte freigesprochen

Gericht: Das Großereignis war nicht absehbar (Archivbild)

Gericht: Das Großereignis war nicht absehbar (Archivbild)

Von dpa

Schweizer Behörden tragen an den tragischen Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja sprach die fünf Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen, darunter vier Deutsche.

Im Raum stand der Vorwurf, dass die Verantwortlichen die Wanderwege hätten schließen müssen. Es gab in der Region lediglich Warntafeln. Unter den Angeklagten waren unter anderem ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin. Das Gericht tagte in Pontresina.

Meterhohe Schuttberge auf Wanderwegen

Der Bergsturz am 23. August 2017 hatte am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden eine Gerölllawine ausgelöst, die die Wanderer in den Tod riss. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein donnerten ins Tal und begruben Wanderwege unter einer meterhohen Schuttdecke. Murgänge zerstörten danach Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo.

Dorothea Barth, die Tochter eines deutschen Opfers, sagte der dpa vor dem Urteil, dass die Familie auch mit einem Freispruch leben könne. Ihnen sei es vor allem wichtig gewesen, dass die Vorgänge in einem Gutachten richtig aufgearbeitet worden seien.

Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.