Süßwaren

EU-Behörde deckt illegalen Handel mit THC-Fruchtgummis auf

Von Behörden beschlagnahmte Süßigkeiten enthielten Tetrahydrocannabinol (THC), einen Cannabis-Wirkstoff mit berauschender Wirkung. (Symbolbild)

Von Behörden beschlagnahmte Süßigkeiten enthielten Tetrahydrocannabinol (THC), einen Cannabis-Wirkstoff mit berauschender Wirkung. (Symbolbild)

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Von dpa

Bei Ermittlungen zu Fruchtgummis mit einem Cannabis-Wirkstoff in gefälschten Verpackungen haben Behörden Tausende Packungen beschlagnahmt und vernichtet. Außerdem seien mehrere Onlinehändler identifiziert worden, die diese Art von Produkten verkauften, teilte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung mit (Olaf; französisches Akronym für Office européen de lutte anti-fraud).

Der französische Zoll habe zwei Lieferungen von insgesamt 3.560 Packungen aus den USA mit dem Ziel Niederlande gemeldet, hieß es. Ein großer Teil der beschlagnahmten Packungen ahmte demnach das Erscheinungsbild einer bekannten Marke nach.

Die Süßigkeiten enthielten nach Angaben von Olaf Tetrahydrocannabinol (THC), den Hauptbestandteil von Cannabis mit berauschender Wirkung. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten durch die vertraute Verpackung fälschlicherweise davon ausgehen, ein gewöhnliches und sicheres Süßwarenprodukt zu kaufen, warnte Olaf. Sie erhielten keine Informationen darüber, welche weiteren Inhaltsstoffe verwendet oder unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt worden seien.

Gefahr vor allem für Kinder

„Fälschungen dieser Art täuschen nicht nur die Verbraucher und schaden seriösen Unternehmen, sondern können auch die Gesundheit und Sicherheit gefährden - insbesondere die von Kindern“, sagte Olaf-Direktor Petr Klement der Mitteilung zufolge.

Darüber hinaus stieß Olaf in Frankreich auf mehrere Internetseiten und stationäre Geschäfte, die illegale psychoaktive oder betäubungsmittelhaltige Produkte anboten. Die Informationen wurden an die französischen Behörden weitergegeben, die über mögliche weitere Schritte entscheiden sollen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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