Kinder- und Jugendschutz

Eckpunkte für Social-Media-Beschränkungen beschlossen

Die Nutzung von Social-Media-Plattformen soll für Kinder verboten und für Jugendliche eingeschränkt werden. (Symbolbild)

Die Nutzung von Social-Media-Plattformen soll für Kinder verboten und für Jugendliche eingeschränkt werden. (Symbolbild)

Von dpa

In Deutschland sollen übergangsweise eigene Regeln für ein Social-Media-Verbot unter 13 eingeführt werden, bis es zu einer EU-weiten Regelung kommt. Das Bundeskabinett beschloss dazu in Berlin Eckpunkte aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram sollen demnach für Kinder unter 13 Jahren tabu sein.

Zwar hatte auch die EU-Kommission im September bereits entsprechende Pläne vorgestellt („EU Kids Act“). Bis sich EU-Parlament und Mitgliedsländer bei dem Vorhaben aber auf einheitliche Linien verständigt haben und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnte viel Zeit vergehen. Die vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte sind noch kein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern zunächst eine Absichtserklärung. Somit blieb zunächst auch offen, wann konkret die Beschränkungen in Kraft treten sollen.

Die geplante Übergangsregelung für Deutschland werde Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke „grundsätzlich untersagen“, hieß es. Ausnahmen solle es „für nachweislich kindgerechte Angebote geben“. Für 13- bis 18-Jährige sind „abgestufte Beschränkungen“ vorgesehen. Auch das ähnelt den Plänen der EU-Kommission, wonach Jugendliche ab 13 „Mini-Konten“ nutzen sollen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Diese sollen nur begrenzte Funktionen haben und ihre Nutzung auf eine Stunde pro Tag beschränkt sein.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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