Winterwetter

Berlin: Gericht stoppt privaten Einsatz von Streusalz

Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild)

Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild)

Von dpa

Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin ab sofort wieder verboten worden. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Er wehrte sich damit erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverändert einsetzen. Gegen den Beschluss kann aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Nach heftiger Kritik am tagelangen Glättechaos in der Hauptstadt hatte Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.

Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow sagte, Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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