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Deutscher Verlagspreis: Weimer ändert Auswahlverfahren

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Der Kulturstaatsminister hat den Deutschen Verlagspreis 2026 ausgeschrieben. (Symbolbild)

Der Kulturstaatsminister hat den Deutschen Verlagspreis 2026 ausgeschrieben. (Symbolbild)

Von dpa

Nach dem Wirbel um den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer das Auswahlverfahren bei einer anderen Auszeichnung verändert - dem Deutschen Verlagspreis. Die Auswahl der auszuzeichnenden Verlage trifft Weimer selbst auf Grundlage der Empfehlung einer Jury, wie seine Behörde mitteilte. Zur Beratung im Verfahren stehen Fachleute des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Kurt-Wolff-Stiftung bereit.

„Das weiterentwickelte Verfahren dient einer transparenten und sorgfältigen Bewertung etwaiger Fragestellungen im Auswahlprozess und stärkt den verantwortungsvollen Austausch der beteiligten Partner“, hieß es in einer Mitteilung zum Start der Bewerbungsphase. Die Preise werden am 9. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse verliehen.

Im Frühjahr hatte Weimer drei von einer Jury für den Buchhandlungspreis ausgewählte Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Preisträger gestrichen. Die Entscheidung weckte Kritik, ebenso wie die Überprüfung der Nominierten durch den Verfassungsschutz. Öffentlich wurde nicht bekannt, was den Buchläden vorgeworfen wurde.

Der Deutsche Verlagspreis ehrt kleine, unabhängige Häuser mit besonders interessanten Programmen. Drei herausragende Verlage werden mit einem mit 50.000 Euro dotierten Gütesiegel ausgezeichnet. Bis zu 79 weitere Verlage können Preise von jeweils 18.000 Euro bekommen. Ein Nachhaltigkeitspreis und ein Innovationspreis sind mit je 24.000 Euro dotiert. Insgesamt stehen der Mitteilung zufolge Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung.

Laut Ausschreibung sind Verlage nicht teilnahmeberechtigt, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen (insbesondere antisemitischen, rassistischen oder sonstigen gruppenbezogen menschenverachtenden) oder strafbaren Inhalten umfasst“.

Nach Angaben eines Sprechers von Weimer wäre es auch diesmal „im absoluten Ausnahmefall“ denkbar, Nominierte im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens vom Verfassungsschutz prüfen zu lassen. Ziel sei aber, mit dem neuen Beratungsgremium mögliche Streitfälle oder Zweifel bereits im Auswahlverfahren auszuräumen, sagte der Sprecher.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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