Star-Zwist

Co-Star Baldoni verklagt Blake Lively und Ehemann Reynolds

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Das Schauspieler-Ehepaar Blake Lively und Ryan Reynolds wurde von ihrem Kollegen Justin Baldoni wegen Verleumdung verklagt. (Archivbild)

Das Schauspieler-Ehepaar Blake Lively und Ryan Reynolds wurde von ihrem Kollegen Justin Baldoni wegen Verleumdung verklagt. (Archivbild)

Von dpa

Der US-Schauspieler Justin Baldoni hat seine Star-Kollegen Blake Lively und Ryan Reynolds wegen Verleumdung verklagt. Zuvor hatte Lively (37) Baldoni im Dezember wegen sexueller Belästigung beim Dreh des Films "Nur noch ein einziges Mal" angezeigt und ihm sowie dem Produzenten Jamey Heath in einer Klage vorgeworfen, ihren Ruf zerstören zu wollen.

In ihrer Klage nennen Baldoni und seine Produktionsfirma Wayfarer Studios die Anschuldigungen falsch und werfen Lively, ihrem Ehemann und "Deadpool"-Darsteller Reynolds (48) sowie deren Presseagentin vor, Medien manipuliert zu haben. Sie hätten außerdem die Produktion und Vermarktung des Films an sich gerissen. Die Kläger fordern eine Entschädigung von mindestens 400 Millionen US-Dollar (rund 389 Mio. Euro).

"In diesem Fall geht es um zwei der mächtigsten Stars der Welt, die ihre enorme Macht einsetzen, um einen ganzen Film aus den Händen des Regisseurs und des Produktionsstudios zu stehlen", heißt es in der Klage.

Baldoni (40, "Jane The Virgin") hatte bei der Buchverfilmung, die im August in die Kinos kam, neben Lively eine der Hauptrollen gespielt und auch Regie geführt. Er verklagte bereits auch die Zeitung "New York Times" wegen Verleumdung für ihre Berichterstattung über Livelys ("Gossip Girl") Anschuldigungen gegen ihn.

Livelys Anwälte reagierten in einer Mitteilung, aus der US-Medien zitierten. "Dies ist eine uralte Geschichte: Eine Frau meldet sich mit konkreten Beweisen für sexuelle Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen zu Wort, und der Täter versucht, den Spieß gegen das Opfer umzudrehen", heißt es darin.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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