Anhörung in London

Chris Brown muss nach Nachtclub-Angriff nicht ins Gefängnis

Artikel vorlesen
Der US-amerikanische R&B-Sänger Chris Brown muss nicht ins Gefängnis.

Der US-amerikanische R&B-Sänger Chris Brown muss nicht ins Gefängnis.

Wahl-O-Mat
Von dpa

Der US-amerikanische R&B-Sänger Chris Brown muss nach einer Auseinandersetzung in einem Londoner Nachtclub nicht ins Gefängnis. Der 37-Jährige wurde vor dem Southwark Crown Court zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie die Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal berichtete. Damit entgeht der US-Sänger einer Inhaftierung - solange er die Bewährungsbedingungen einhält und etwa nicht erneut straffällig wird.

Der 37-Jährige hatte sich bereits im Juli der Androhung oder Anwendung rechtswidriger Gewalt - im britischen Strafrecht „affray“ genannt - schuldig bekannt. Die schwereren Vorwürfe, darunter versuchte schwere Körperverletzung, Körperverletzung und der Besitz einer Angriffswaffe, wurden dagegen fallengelassen.

Brown hatte sich im Juli eines minderschweren Vorwurfs schuldig bekannt.

Brown hatte sich im Juli eines minderschweren Vorwurfs schuldig bekannt.

Hintergrund des seit längerem laufenden Strafverfahrens ist ein Vorfall im Nachtclub Tape im Londoner Stadtteil Mayfair im Februar 2023. Brown hatte die schwereren Vorwürfe bestritten. Auf Überwachungsvideos war laut PA zu sehen, wie Brown einen Musikproduzenten zweimal mit einer Flasche am Kopf traf und weitere Schläge ausführte. Sein Gesangscoach beteiligte sich laut Richter Tony Baumgartner an dem Angriff. Er wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die ebenso für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bereits wegen Angriffs auf Rihanna verurteilt

Baumgartner bezeichnete den Angriff laut PA als „offensichtlich gefährlich“. Der wiederholte Angriff mit einer Glasflasche „barg die Gefahr, erheblich schwerere Verletzungen zu verursachen, als letztlich entstanden“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Der Grammy-Preisträger hatte den großen Durchbruch vor 20 Jahren mit der Single „Run It!“ geschafft. Es folgten viele weitere Hits und erfolgreiche Alben. Brown fiel bereits in der Vergangenheit wegen gewalttätiger Übergriffe auf. 2009 hatte er seine damalige Freundin, die Sängerin Rihanna, angegriffen und war dafür zu Haft auf Bewährung und zu Sozialstunden verurteilt worden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Autoren des Artikels folgen

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.