Tempo 30

Kehrt Tempo 30 auf dem Mittleren Ring zurück?

Nur wenige Wochen galt auf der Landshuter Allee wieder Tempo 50. (Archivbild)

Nur wenige Wochen galt auf der Landshuter Allee wieder Tempo 50. (Archivbild)

Von dpa

Wenige Wochen nach der Rückkehr zu Tempo 50 muss die Stadt München auf einem Abschnitt des Mittleren Rings an der Landshuter Allee wieder Tempo 30 anordnen. Die entsprechenden Verkehrszeichen müssten wieder aufgestellt werden, entschied das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren. Die Regelung gilt dem Gericht zufolge zunächst vorläufig, bis der Streit um das Tempolimit im Hauptsacheverfahren entschieden ist.

Die Stadt München hatte das Tempolimit im Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings eingeführt, um die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Schadstoffe zu verringern. Weil sich die Werte verbessert hatten, hatte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) Mitte Januar angeordnet, das Tempolimit wieder aufzuheben.

Nun muss die Stadt dem Verwaltungsgericht zufolge wieder die Schilder wechseln. (Archivbild)

Nun muss die Stadt dem Verwaltungsgericht zufolge wieder die Schilder wechseln. (Archivbild)

Dagegen hatten zwei Anwohner der Landshuter Allee sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Sie hatten dies unter anderem mit ihrer Gesundheit begründet. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, zu schützen, so eines ihrer Argumente. Ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist nach Gerichtsangaben wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden.

Das Gericht folgte ihrer Auffassung: Die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehre einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage. Angesichts jahrelang andauernder Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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