Regionale Steuer?

Verfassungsgericht prüft Bayern-Klage zu Erbschaftsteuer

Das Gericht verhandelt eine Klage aus Bayern. (Archivbild)

Das Gericht verhandelt eine Klage aus Bayern. (Archivbild)

Von dpa

Das Bundesverfassungsgericht nimmt erneut die bundesgesetzlichen Regelungen zur Erbschaftsteuer unter die Lupe. In vergangenen Entscheidungen habe sich das Gericht schon mehrfach mit den Schranken befasst, denen der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Erbschaftsteuer unterliege, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Die nun verhandelte Klage der bayerischen Staatsregierung werfe erneut grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf.

Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich geregelt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordern eine Regionalisierung der Steuer. „Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer - das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.

Steuersätze und Freibeträge nicht an Inflation angepasst

In Karlsruhe greift die bayerische Staatsregierung die Regelungen zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen und den Steuersätzen an. Dem Bund fehle hierfür die Gesetzgebungskompetenz, argumentiert der Freistaat. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden. Und: Die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.

Am Dienstag steht am Bundesverfassungsgericht eine weitere Verhandlung zur Erbschaftsteuer an - dann geht es um die Steuervorteile für Erben von Betriebsvermögen und die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In dem Verfahren klagt ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen erbte. In beiden Verfahren wird ein Urteil erst in einigen Monaten erwartet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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