Kriminalität

Urteil nach Angriff auf schwules Paar in Augsburg erwartet

Halid S. steht bereits zum zweiten Mal wegen einer schweren Gewalttat vor Gericht. (Archivbild)

Halid S. steht bereits zum zweiten Mal wegen einer schweren Gewalttat vor Gericht. (Archivbild)

Von dpa

Nach einer nach Ansicht der Ermittler homophoben Attacke auf ein schwules Paar will das Landgericht Augsburg am Donnerstag (13.30 Uhr) das Urteil gegen fünf Angeklagte verkünden. Vier der Beschuldigten sollen die zwei Opfer vor etwa einem Jahr brutal zusammengeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft hat drei bis sechs Jahre Gefängnis für sie verlangt, die Verteidiger plädieren auf deutlich mildere Strafen.

Der Fall sorgte für Schlagzeilen, auch weil einer der Hauptbeschuldigten der 23-jährige Halid S. ist, der vor rund sechs Jahren mit einer tödlichen Gewalttat bundesweit bekannt wurde. Im Alter von 17 Jahren hatte er nach einem Streit am Augsburger Königsplatz mit einem einzigen Faustschlag einen 49 Jahre alten Familienvater umgebracht. Halid S. wurde deswegen zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen der Vorstrafe fordert die Staatsanwaltschaft für ihn nun auch die Sicherungsverwahrung.

Vier der Angeklagten sollen ein schwules Paar zusammengeschlagen haben. (Archivbild)

Vier der Angeklagten sollen ein schwules Paar zusammengeschlagen haben. (Archivbild)

Die Beschuldigten sollen auf die zwei Opfer nachts in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, aufmerksam geworden sein, weil das Duo als homosexuelles Paar erkennbar gewesen sei. Nach mehreren Beleidigungen mit sexuellem Hintergrund soll einer der beiden Männer versucht haben, einen der Beschuldigten am Kragen zu packen. Daraufhin sollen die zwei Männer mit Faustschlägen und Tritten traktiert worden sein, sie erlitten insbesondere Verletzungen am Kopf und Oberkörper.

Zu Beginn des Prozesses hatten Halid S. und weitere Angeklagte Schläge gegen die beiden Opfer grundsätzlich zugegeben. Sie stritten jedoch ab, aus queerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Einem der fünf Beschuldigten wurde nur Bedrohung vorgeworfen, für ihn haben schließlich beide Seiten einen Freispruch beantragt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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