Prozess
Urteil im Münchner Bierstreit erwartet

Felix Hörhager/dpa
Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22.00 kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen.
Darf im Münchner Univiertel nach 22.00 Uhr Alkohol zum Mitnehmen verkauft werden? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Verwaltungsgericht München. Heute (12.00 Uhr) will es die Entscheidung bekanntgeben - im Prozess um die Klage eines Gastronomen, der unter anderem Flaschenbier verkauft. Die Stadt München hatte ihm dafür ein Verbot für die Zeit zwischen 22.00 und 5.00 Uhr erteilt.
Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass es ein Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte, für eine „durchaus gerechtfertigte Anordnung“. Denn in der Gegend rund um die Schellingstraße komme es immer wieder zu Ansammlungen von feierfreudigen Menschen und dadurch zu Lärm. Und diese Ansammlungen müsse man denjenigen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, zurechnen.
Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bekommen - über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Dies nahm sie zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen. Sie will aber nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) das Urteil in weiteren Verfahren abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Im September verhandelt das Gericht drei ähnliche Klagen von Kioskbesitzern, die sich ebenfalls gegen ein nächtliches Verkaufsverbot wehren.










