Prozess

Urteil im Münchner Bierstreit erwartet

Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22.00 kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen.

Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22.00 kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen.

Von dpa

Darf im Münchner Univiertel nach 22.00 Uhr Alkohol zum Mitnehmen verkauft werden? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Verwaltungsgericht München. Heute (12.00 Uhr) will es die Entscheidung bekanntgeben - im Prozess um die Klage eines Gastronomen, der unter anderem Flaschenbier verkauft. Die Stadt München hatte ihm dafür ein Verbot für die Zeit zwischen 22.00 und 5.00 Uhr erteilt.

Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass es ein Verkaufsverbot generell für rechtens halten könnte, für eine „durchaus gerechtfertigte Anordnung“. Denn in der Gegend rund um die Schellingstraße komme es immer wieder zu Ansammlungen von feierfreudigen Menschen und dadurch zu Lärm. Und diese Ansammlungen müsse man denjenigen, die Bier zum Mitnehmen verkaufen, zurechnen.

Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden.
Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden.
Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden.
In der Gegend im Univiertel gibt es nachts oft Ansammlungen feiernder Menschen.
In der Gegend im Univiertel gibt es nachts oft Ansammlungen feiernder Menschen.
In der Gegend im Univiertel gibt es nachts oft Ansammlungen feiernder Menschen.

Die Stadt München hatte massive Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern bekommen - über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten. Dies nahm sie zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot wieder anzudrohen. Sie will aber nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) das Urteil in weiteren Verfahren abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Im September verhandelt das Gericht drei ähnliche Klagen von Kioskbesitzern, die sich ebenfalls gegen ein nächtliches Verkaufsverbot wehren.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.