Kunsturheberrechtsgesetz
Strafverfahren: Friseur streamt Besuch von 13-Jährigem

Symbolbild Friseur/dpa
Gegen den 21-jährigen Friseur wurde ein Strafverfahren eingeleitet. (Symbolbild)
Ein Friseur hat seine Dienstleistung beim Besuch eines 13-jährigen Kunden in Amberg live im Internet übertragen. Gegen den 21-jährigen Friseur wurde ein Strafverfahren nach dem Kunsturheberrechtsgesetz eingeleitet, wie die Polizei mitteilte.
Demnach bemerkte der 13-Jährige den Livestream, als er über den Lautsprecher des Mobiltelefons, das auf ihn gerichtet war, mit seinem Namen angesprochen wurde. Mitschüler des Jungen hätten den Stream verfolgt, sogenannte Sticker der Aufnahme angefertigt und den 13-Jährigen daraufhin in der Liveübertragung angesprochen.








