Fußball-Weltmeisterschaft

Sportanwalt Summerer: FIFA-Beschluss zu Balogun rechtswidrig

Was lief da zwischen US-Präsident Trump (l) und FIFA-Präsident Infantino? (Archivbild)

Was lief da zwischen US-Präsident Trump (l) und FIFA-Präsident Infantino? (Archivbild)

Von dpa

Die überraschende Aufhebung der Rotsperre für US-Stürmer Folarin Balogun für das WM-Achtelfinale wird von Sportrechtsexperten sehr kritisch beurteilt. „Der Beschluss der FIFA, die Rote Karte für das nächste Spiel aufzuheben und zur Bewährung auszusetzen, ist rechtswidrig. Die FIFA ignoriert die fundamentalen Grundsätze des Sportrechts, nämlich Regeltreue und die Unumstößlichkeit von Tatsachenentscheidungen durch die Schiedsrichter“, erklärte Thomas Summerer, Fachanwalt für Sportrecht in München, der Deutschen Presse-Agentur.

Der 25 Jahre alte Balogun hatte im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina die Rote Karte gesehen. Laut übereinstimmenden Medienberichten soll US-Präsident Donald Trump bei FIFA-Boss Gianni Infantino angerufen und Druck ausgeübt haben, die Sperre zu überprüfen.

Balogun (r) sah Rot. (Archivbild)
Balogun (r) sah Rot. (Archivbild)
Balogun (r) sah Rot. (Archivbild)
Sportanwalt Summerer spricht von einem «rechtswidrigen» Beschluss. (Archivbild)
Sportanwalt Summerer spricht von einem «rechtswidrigen» Beschluss. (Archivbild)
Sportanwalt Summerer spricht von einem «rechtswidrigen» Beschluss. (Archivbild)

„Die Sperre für das nächste Spiel tritt automatisch in Kraft und eröffnet keinen Ermessensspielraum. Das hatte die FIFA in einem Schreiben an die Fußballverbände vor Beginn der WM sogar noch bekräftigt. Deshalb ist ein Rückgriff auf die Aussetzungsoption nach Artikel 27 Disziplinar-Code systemwidrig“, führte Summerer aus.

Der Fall könnte sogar juristische Folgen nach sich ziehen. „Falls der Spieler im nächsten Spiel eingesetzt wird, ist dieses Spiel durch einen Verstoß gegen die Statuten infiziert und würde dazu führen, dass Belgien im Fall einer Niederlage das Ergebnis anfechten kann. Damit wäre der gesamte weitere Turnierverlauf gefährdet“, erklärte der Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht. „Im Übrigen hat die FIFA durch diesen Fauxpas ihren eigenen Slogan "For the good of the game" ins Gegenteil verkehrt.“

Sportrechts-Anwalt Christoph Schickhardt reagierte mit Unverständnis auf die zur Bewährung ausgesetzte Sperre. „Die Regel, dass ein Platzverweis mindestens ein Spiel Sperre bedeutet, ist eingemeißelt in das internationale Sportrecht. Das ist eine Grundregel, die unerschütterlich ist“, sagte er der „Ludwigsburger Kreiszeitung“. „Der ganze Vorgang wirft eindeutig Fragen auf. Unter erfahrenen Sportrechtlern löst das nur Kopfschütteln aus, weil so ein Fall eigentlich ausdiskutiert ist.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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