Kommunalwahl

OB in Aschaffenburg wird per Stichwahl bestimmt

In Aschaffenburg muss der Oberbürgermeister per Stichwahl bestimmt werden. (Archivbild)

In Aschaffenburg muss der Oberbürgermeister per Stichwahl bestimmt werden. (Archivbild)

Von dpa

Der künftige Oberbürgermeister von Aschaffenburg muss in einer Stichwahl gefunden werden. Bei der Kommunalwahl erreichte Amtsinhaber Jürgen Herzing (SPD) laut dem vorläufigen Ergebnis lediglich 38,2 Prozent der gültigen Stimmen. Herausforderer Markus Schlemmer (CSU), Chef der örtlichen Kriminalpolizei, kam nach Stadtangaben auf 41,1 Prozent.

Der 65 Jahre alte Herzing war gegen vier Kandidaten angetreten. Kriminaldirektor Schlemmer, 57 Jahre alt, hatte im Wahlkampf unter anderem stark auf das Thema Sicherheit gesetzt. Die Stichwahl findet am 22. März statt.

Die Wahlbeteiligung am Sonntag lag bei 55,6 Prozent. Wahlberechtigt waren knapp 54.000 Bürger.

Herzing war 2020 erstmals ins Rathaus der Stadt am Untermain gewählt worden. Er folgte damals auf Klaus Herzog (SPD), der nach 20 Jahren aus Altersgründen nicht mehr angetreten war. Schon vor ihm war Aschaffenburg 30 Jahre von einem Sozialdemokraten regiert worden.

Oberbürgermeister Jürgen Herzing will das Amt behalten. (Archivbild)
Oberbürgermeister Jürgen Herzing will das Amt behalten. (Archivbild)
Oberbürgermeister Jürgen Herzing will das Amt behalten. (Archivbild)
Kriminaldirektor Markus Schlemmer tritt für die CSU an. (Archivbild)
Kriminaldirektor Markus Schlemmer tritt für die CSU an. (Archivbild)
Kriminaldirektor Markus Schlemmer tritt für die CSU an. (Archivbild)

Bayernweit werden bei der Kommunalwahl 39.300 Mandate vergeben. Die Zahl der zu wählenden Sitze in den Kommunalparlamenten richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl.

Rund 10,05 Millionen Menschen in Bayern sind bei der Wahl aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, und auch die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren Lebensschwerpunkt haben. Es dürfen also mehr Menschen wählen als bei Landtagswahlen oder Bundestagswahlen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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