Cold Case vor Gericht

Angeklagter schweigt nach Tod von Mädchen vor 32 Jahren

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken startet vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Mann, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war.

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken startet vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Mann, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war.

Von dpa

Im neuerlichen Prozess zum gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren hat der Angeklagte zunächst nichts zu den Vorwürfen gesagt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg nach dem ersten Verhandlungstag mit, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.

Der 49 Jahre alte Angeklagte soll als 17-Jähriger die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart).

Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann - sechseinhalb Jahre Jugendstrafe - vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, wenn auch vor einer anderen Kammer.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Nach erfolgreicher Revision wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.
Nach erfolgreicher Revision wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.
Nach erfolgreicher Revision wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.

Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben 26 Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt. Da der Deutsche zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren hinter verschlossenen Türen statt. Im ersten Prozess gegen den Mann im Jahr 2024 hatte das Gericht noch Journalisten zu der Verhandlung zugelassen. Dieses Mal wurden entsprechende Anträge der Medien ohne Begründung abgelehnt.

Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sagte 2024 in seinem Schlusswort, sein Mandant sei nicht zweifelsfrei verantwortlich für den Tod der Schülerin und daher freizusprechen. „Vielleicht war er dabei, aber ich habe meine Zweifel, ob er dann der Täter gewesen sein muss.“ Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht selbst zu den Vorwürfen geäußert; er will es laut Schrepfer aber nicht gewesen sein.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gingen davon aus, dass Sabine vom Angeklagten auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof aus sexuellen Gründen gelockt wurde. „Es ist nicht bewiesen, dass es so war“, sagte der Verteidiger hingegen.

Die 13-Jährige wurde minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt und erst zwei Tage nach der Tat gefunden.

In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich. Alle Straftaten außer Mord sind so lange nach der Tat bereits verjährt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.