Justiz

Maut-Prozess: Ex-Staatssekretär weist Vorwürfe zurück

Der frühere Verkehrs-Staatssekretär Gerhard Schulz weist Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut zurück.

Der frühere Verkehrs-Staatssekretär Gerhard Schulz weist Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut zurück.

Von dpa

Der frühere Verkehrs-Staatssekretär Gerhard Schulz hat zum Prozessauftakt Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sowie Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.

Schulz sagte vor dem Landgericht Berlin, der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei falsch. „Wieso ich ein Interesse gehabt haben soll, vor dem Untersuchungsausschuss eine Falschaussage zu machen, bleibt mir ein Rätsel.“

Auch Scheuer hatte im Vorfeld des Prozesses den Vorwurf der Falschaussage zurückgewiesen. Der Prozess hatte am Morgen unter großem Medienandrang begonnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gerhard Schulz sowie Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Gerhard Schulz sowie Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben.

Die geplante Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Scheuer war damals Verkehrsminister.

Gab es ein „Verschiebungsangebot“?

Der Anklage zufolge sollen Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber Scheuer angeboten haben, den Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn der Europäische Gerichtshof über die Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut entschieden habe. Hierzu hätten Scheuer und Schulze im Untersuchungsausschuss „bewusst wahrheitswidrig“ und „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben, sie könnten sich an ein Verschiebungsangebot im Rahmen eines Treffens am 29. November 2018 nicht erinnern.

Schulz sagte vor Gericht: „Ich kann mich an ein Verschiebungsangebot bis heute nicht erinnern.“ Die Staatsanwaltschaft bleibe eine Erklärung für das Verfahren schuldig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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