Urteil

Mord auf Fest in Parsberg - Richter: verachtenswerte Tat

Das Motiv war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Rache: Der Cousin soll angeblich die Schwester des Angeklagten vor ungefähr 20 Jahren in Syrien getötet haben. (Archivbild)

Das Motiv war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Rache: Der Cousin soll angeblich die Schwester des Angeklagten vor ungefähr 20 Jahren in Syrien getötet haben. (Archivbild)

Von dpa

Wegen der tödlichen Messerattacke auf seinen Cousin auf einem kurdischen Neujahrsfest in der Oberpfalz muss ein heute 44-Jähriger eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte den Syrer wegen Mordes und sah auch eine besondere Schwere der Schuld. Der Angeklagte habe zur vermeintlichen Herstellung der Familienehre getötet, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader. Damit sei die Tat auch ein Angriff auf den Rechtsstaat.

Der Vorsitzende Richter musste zwischenzeitlich die Urteilsbegründung unterbrechen, weil der Angeklagte diese mit lauten Rufen störte. Als Bader schilderte, was am Tag des Mordes vorgefallen war, sprang der 44-Jährige auf und rief auf Syrisch dazwischen. Zahlreiche Justiz- und Polizeibeamte eilten herbei und führten den Angeklagten vorübergehend aus dem Gerichtssaal, damit er sich beruhigte.

Den Ermittlungen zufolge hatte der Angeklagte am 23. März 2025 das Fest in Parsberg (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) zusammen mit seiner Frau und seinen fünf Kinder besucht. Unter den rund 1.000 Gästen entdeckte er seinen Cousin, der angeblich seine damalige Frau - die Schwester des Angeklagten - vor etwa zwei Jahrzehnten in Syrien getötet hatte. Mit einem Küchenmesser näherte er sich demnach dem 39-Jährigen von hinten und stach diesem gezielt ins Herz.

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe gefordert und eine besondere Schwere der Schuld gesehen hatte. Die Verteidigung zweifelte jedoch daran, dass es sich um Mord handelt. Sie beantragte Freispruch, weil aus ihrer Sicht die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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