Urteile

Lange Haftstrafen für Mord auf Bahngleis bestätigt

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der beiden Angeklagten gegen die langen Haftstrafen. (Archivbild)

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der beiden Angeklagten gegen die langen Haftstrafen. (Archivbild)

Von dpa

Für einen Mord an einem Bewusstlosen auf einem Bahngleis müssen zwei Männer jahrelang in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Nürnberg, das die beiden Männer zu neun und 13 Jahren Haft verurteilt hatte. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit. Dieses ist damit rechtskräftig.

Das Nürnberger Landgericht hatte im März 2025 einen 32-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt, die beiden Mitangeklagten zu 9 und 13 Jahren Haft. Der Hauptangeklagte beging später Suizid in der JVA.

Die drei angetrunkenen Leiharbeiter aus Litauen hatten dem Urteil zufolge einen 48-Jährigen im April 2024 in einer Monteurunterkunft in Neumarkt in der Oberpfalz nach einem Streit zu Boden geschlagen. Danach schleppten sie ihn zu der nahe gelegenen Bahnstrecke, legten ihn auf ein Gleis und schlugen ihn bewusstlos. Kurze Zeit später überrollte ein Güterzug den Mann.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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