Tierschutzvergehen

Haftstrafe für Tier-Transporteur wegen Tierquälerei

Wegen quälerischer Tiermisshandlung stand ein Mann vor dem Amtsgericht Obernburg. (Symbolbild)

Wegen quälerischer Tiermisshandlung stand ein Mann vor dem Amtsgericht Obernburg. (Symbolbild)

Von dpa

Ein Transporteur von Schlachttieren für einen Schlachthof am Untermain ist wegen Tierquälerei vom Amtsgericht Obernburg zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Außerdem soll der 57-Jährige, der die Vorwürfe eingeräumt hatte, 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angestellte einer Viehvermarktungsgenossenschaft war wegen quälerischer Tiermisshandlung in mehreren Fällen angeklagt - und wurde dafür auch verurteilt. Die Vorfälle sollen sich zwischen September 2022 und August 2023 zugetragen haben.

Verteidigung plädierte auf Geldstrafe

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine hohe Geldstrafe plädiert.

Der Angeklagte soll schlacht- und transportunfähige Rinder zu dem Schlachthof im Landkreis Miltenberg gebracht haben. Darunter sollen kranke, verletzte oder trächtige Tiere gewesen sein.

Das Amtsgericht hatte im Februar 2025 bereits zwei Landwirte aus Hessen und aus dem Landkreis Schweinfurt wegen Tierquälerei auf dem Schlachthof zu Geldstrafen verurteilt. Der frühere Schlachthofbetreiber erhielt im vergangenen Dezember eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu Bewährung.

Videos von misshandelten Tieren

Der Betrieb im Landkreis Miltenberg war zusammen mit dem Schlachthof Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation in das Visier der Behörden geraten. Wegen gravierender Mängel beim Tierschutz hatte das Landratsamt Miltenberg im Sommer 2023 dem Schlachthof im Landkreis die Arbeit mit sofortiger Wirkung untersagt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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