Landgericht
Dreieinhalb Jahre und Sicherungsverwahrung für Chamer Sexualstraftäter
„Nicht einmal das engstmögliche Korsett aus Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und elektronischer Fußfessel“ habe den 51-jährigen Chamer „davon abgehalten, mit enormer Geschwindigkeit neue Straftaten zu begehen“, urteilt
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