Kriminalität

Bistumsskandal: Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen

Vor Gericht erschien nur einer der beiden Angeklagten. (Archivbild)

Vor Gericht erschien nur einer der beiden Angeklagten. (Archivbild)

Von dpa

Im Prozess um den millionenschweren Finanzskandal im Bistum Eichstätt hat der Staatsanwalt seinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen einen der beiden Angeklagten zurückgenommen. Die Kammer des Landgerichts München II hatte in den vergangenen Wochen intensiv dessen Verhandlungsfähigkeit überprüft, nachdem der Mann unter Verweis auf gesundheitliche Probleme nicht zum Prozessbeginn erschienen war.

Nun wurden die nächsten Verhandlungstermine abgesetzt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Hauptverhandlung werde voraussichtlich am 10. Februar fortgesetzt - „dann nach bisheriger Planung in Anwesenheit beider Angeklagter“.

Der Prozess hatte nach mehrjährigen Ermittlungen am 8. Januar begonnen, drehte sich bislang aber ausschließlich um die Verhandlungsfähigkeit des angeklagten Immobilienentwicklers. Ihm werden Untreue und Bestechung vorgeworfen, letzteres größtenteils kombiniert mit Anstiftung zur Untreue.

Ebenfalls auf der Anklagebank sitzt der frühere stellvertretende Finanzdirektor des katholischen Bistums. Dem Ex-Kirchenmitarbeiter werden Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen, weil er nicht oder nur unzureichend gesicherte Darlehen vergeben und dafür Beteiligungen und Bestechungsgelder angenommen haben soll.

Unter dem Strich geht es um spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (rund 51,3 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückflossen. Der Anwalt des ehemaligen Vize-Finanzdirektors hat die Untreuevorwürfe bereits mehrfach zurückgewiesen und betont, die Bistumsleitung selbst habe riskante Geldanlagen gefordert, um hohe Renditen zu erzielen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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