Landwirtschaft und Trockenheit

Bayern lockert wegen Dürre Regeln für Bio-Tierhaltung

Die Trockenheit sorgt teilweise für Futtermangel. (Archivbild)

Die Trockenheit sorgt teilweise für Futtermangel. (Archivbild)

Von dpa

Bayern macht angesichts der Knappheit bei Bio-Futter für ökologische Landwirte den Weg frei, auf konventionelle Alternativen auszuweichen. Man habe „die mangelhafte Versorgungslage aufgrund der diesjährigen Dürre als Katastrophenfall im Sinne des europäischen Öko-Rechts anerkannt“, teilt das Landwirtschaftsministerium. Dadurch können Ausnahmen für den Ankau konventioneller Futtermittel gewährt werden.

„Wo über Wochen der Regen fehlt, wächst irgendwann auch das beste Futter nicht mehr“, betont Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). „Gerade für unsere Bio-Betriebe wird das zum Problem, wenn die eigenen Vorräte knapp werden und auch am Markt nicht genügend Bio-Grundfutter verfügbar ist. In einer solchen Ausnahmesituation müssen wir pragmatisch handeln.“

Die Ausnahmen würden allerdings nur für Rau- und Feldfutter gewährt - das ist beispielsweise Heu oder Silage - heißt es vom Ministerium. Kraftfutter müsse dagegen weiter ausschließlich aus ökologischer Produktion stammen. Zudem müsse nachgewiesen werden, dass kein gleichwertiges ökologisches Futter auf dem Markt verfügbar sei.

Vor dem Zukauf müssen betroffene Bio-Betriebe dies bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft beantragen. Zudem rät das Ministerium den Bauern, auch mit ihren Bioverbänden oder Molkereien zu sprechen, da es bei diesen weiterhin Einschränkungen geben könne.

Basis der Entscheidung ist eine Auswertung der Niederschlagssituation, der zufolge die Niederschläge von März bis einschließlich Juli 2026 in Bayern weit unter dem Durchschnitt lagen. „Zusammen mit Phasen anhaltend hoher Temperaturen führte dies in allen Regionen Bayerns zu einer Dürresituation“, heißt es vom Ministerium.

Derzeit reiche die Versorgung mit Bio-Grundfutter in ganz Bayern nicht aus. Daher gelte die Ausnahmeregelung ohne regionale Beschränkung. Die Regelung bleibt in Kraft, bis sich die Versorgungslage wieder verbessert, maximal aber 12 Monate.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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