
Gesellschaft Karlsruhe fordert Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot
Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Sinnvoll, so das Bundesverfassungsgericht. Doch der Gesetzgeber habe etwas Wichtiges außer Acht gelassen.