
2. Liga Kind darf als 96-Geschäftsführer weitermachen
Das Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte der Richter Carsten Peter Schulze fest.