
Gesundheits- und Pflegebereich Ungeimpften Beschäftigten droht Kündigung
Die Uhr tickt: Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Wer sich weigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.