Amtsgericht Viechtach

Wegen Waffenbesitzes zu Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt

Als "ein Negativbeispiel für Uneinsichtigkeit" bezeichnet Richter Matthias Berzl den Angeklagten. Dieser hat wieder einmal gegen sein allgemeines Waffenverbot und seine Bewährungsauflagen verstoßen.


Ein Polizist hält hier ein Paar Handschellen.

Ein Polizist hält hier ein Paar Handschellen.

Die Stimmung im Gerichtssaal ist aufgeheizt. Kein Wunder - vom eigenen Schwager angezeigt zu werden ist nicht zwingend ein Regelfall. Auch der Umgang des Angeklagten mit der Gesamtsituation lässt in den Augen der Anwesenden zu wünschen übrig. Nachdem in der ersten Hauptverhandlung zu keinem Ergebnis gekommen werden konnte, sagen in der zweiten Sitzung drei neue Zeugen aus. Am ersten Verhandlungstag hat die Schwiegermutter des Angeklagten ihre Aussage gemacht, jetzt ist der Schwager an der Reihe.

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