Grundsteuerreform
Viechtacher Hauptausschuss stimmt für mäßig reduzierte Hebesätze
16. Oktober 2024, 16:13 Uhr
Von
Edith Wühr
Aufgrund der Grundsteuerreform könnte der Hebesatz für das kommende Jahr bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) von bisher 390 Prozentpunkte auf 350 Prozentpunkte gesenkt werden und bei der Grundsteuer B (Gebäude) von bisher 390 Prozentpunkte auf 240 Prozentpunkte gesenkt werden, und dennoch wäre das Grundsteueraufkommen weiterhin stabil. Die Grundsteuereinnahmen fließen vollständig in die kommunale Infrastruktur, also in die Leistungen der Daseinsvorsorge, wie Straßenbau, Schulen und Kindergärten.
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