Ohrfeigen
Zickenkrieg zwischen Landshuterinnen endet vor Gericht
6. August 2024, 17:50 Uhr
Von
Andrea Königl
Wer eine Zeugenladung erhält, ist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Ein 46-jähriger Landshuter hat sich am Montag indes nicht in der Lage gesehen, diesem Gebot nachzukommen. "Aus Angst vor Repressalien durch beide Ex-Freundinnen" wolle er nichts mehr sagen, schrieb er in einem Brief an Amtsrichter Markus Brümmer. Zudem verwies der 46-Jährige auf das "Boateng-Verfahren", in dem die Richterin "zum Wohle der Kinder" keinen ausufernden Prozess angestrebt habe.
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