Amtsgericht

Landshuter Taxifahrer lässt sich provozieren und tritt zu

Das Schöffengericht sah den angeklagten Sachverhalt nach der Beweisaufnahme trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen als bestätigt an.


"Erhebliche Provokationen" der Fahrgäste müsse es im Vorfeld der Auseinandersetzung gegeben haben, so das Gericht.

"Erhebliche Provokationen" der Fahrgäste müsse es im Vorfeld der Auseinandersetzung gegeben haben, so das Gericht.

Aus Notwehr will ein Landshuter Taxifahrer zwei Gäste per Faustschlag zu Boden befördert haben. Die Staatsanwaltschaft hielt dies nicht für ausgeschlossen. "Ein absolutes No-Go", wie Staatsanwalt David Schlittenhardt es am Mittwoch vor dem Amtsgericht formulierte, war allerdings das, was folgte, und schlussendlich auch zu einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung geführt hat: Der 31-Jährige trat anschließend "mit dem beschuhten Fuß gegen Kopf und Oberkörper" eines Fahrgastes, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr mehr von dem 37-jährigen Dingolfinger ausging.

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