Autokauf

Landauer freut sich: Tesla muss Auto zurücknehmen, weil sie kein Faxgerät haben

Bis zum Urteilsspruch am Landgericht Landshut musste der Tesla-Käufer zwei Jahre lang streiten - und erzählt von Pannen, Servicewüste und Schreckmomenten.


Der Tesla am Tag der Abholung. Da war die Freude bei Käufer Christopher Pertler noch groß.

Der Tesla am Tag der Abholung. Da war die Freude bei Käufer Christopher Pertler noch groß.

Wer bei Tesla anruft, der landet erst einmal bei einer Bandansage mit einer Männerstimme wie aus einem Italowestern. Die sagt dem Kunden, dass er fünf Menü-Optionen hat. Ist das gewünschte Anliegen nicht dabei, hat der Anrufer Pech gehabt. Einen verantwortlichen Mitarbeiter für sein Anliegen zu sprechen, ist dann nicht einfach. Pech gehabt hat jetzt allerdings auch Tesla.

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2 Kommentare:


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Frank H.

am 30.11.2024 um 17:16

Unser Rechtssystem wirkt teilweise paradox. Ich würde sagen ein Auto dessen Einparkhilfe Unfälle verursacht und das anlaßlos extreme Fahrmanöver ausführt hätte nie für den Verkehr zugelassen werden dürfen, und dies sollte auch ein Rücktrittsrecht für alle Käufer auslösen. Aber eine fehlende Faxnummer in der Widerrufsbelehrung ist doch real fast bedeutungslos, sofern es funktionierende andere Kommunikationswege gibt - Mail, Post, Besuch im Verkaufscenter, ev. App/Onlinekonto, usw.. Bei so einem teuren Objekt sollte doch hinzunehmen sein, dass man mehr als die einzige nicht funktionierende Kontaktmöglichkeit bemüht, um den Vertrag rückgängig zu machen. Und kundenseitig empfinde ich es etwas schäbig, bei Preissenkungen nachträglich solche Formfehler auszunutzen - man stelle sich nur den umgekehrten Fall vor, in dem Anbieter günstig gekaufte Objekte nach Preissteigerungen zurückfordern, um dann höhere Preise zu erzielen !



Jens N.

am 01.12.2024 um 20:33

Alle Verantwortung bei der Bedienung eines Fahrzeugs trägt der Fahrer, mit oder ohne "Assistenzsystem Einparkhilfe" im Auto. Zumal das seit vielen Jahrzehnten bekannte "Assistenzsystem Spiegel" serienmäßig verbaut ist. Bei zwei, wohl vermutlich durch den Fahrzeugbesitzer verursachten, Unfällen würde er, sollte es dazu kommen, ein Fahrzeug mit dokumentierten Vorschäden zurückgeben. Allein schon auf Grund dieses gravierenden Punktes, dürfte eine Rückgabe zum ursprünglichen Kaufpreis ein Wunsch bleiben. Zudem hat der Kunde das Fahrzeug in zwei Jahren entsprechend genutzt und diese Abnutzung ist entsprechend nach Gutachten zum Abzug zu bringen. Eine Preisänderung nach dem eigenen Kauf kann in der Gesamtbewertung genau so keine Rolle spielen, wie die vom Kunden kritisierten Verfahren beim Service, der Kommunikation mit Tesla und den ohne Fahrt in eine Werkstatt stattfindenen Softwareupdates. Gerade diese Verfahren werden ja von den Kunden weitgehend geschätzt. Zumal sich der Käufer bei den Vorbereitungen auf seinen Kauf damit auseinandersetzen konnte. Ebenso hat er ja selbständig den Veränderungen in Bezug auf die Fahrzeugausstattung zugestimmt und den Kaufprozess fortgesetzt. Sicher ist es verlockend, wenn Fachanwälte im Kleingedruckten glauben Schwachstellen gefunden zu haben, um einen Kauf rückabwickeln zu können. Wie bei vielen anderen Dingen haben diese anwaltlichen Spitzfindigkeiten, sofern zutreffend, nichts mit der eigentlichen Kaufentscheidung des Kunden oder gar mit der Beschaffenheit des Produkts zu tun.



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