Änderung im Naturschutzgesetz
Gesetzesänderung: Personalnotstand für Naturschutz
4. Dezember 2019, 16:41 Uhr aktualisiert am 4. Dezember 2019, 16:41 Uhr
Von
Stefan Klein
Im Zuge der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vom Juli dieses Jahres, die am 1. August in Kraft getreten ist, sind den Unteren Naturschutzbehörden neue Aufgaben zugewachsen. Diese lassen sich mit dem bestehenden Personalstand kaum oder überhaupt nicht mehr bewältigen, sagte Fachbereichsleiter Naturschutz Hans Ritthaler im Umweltsenat.
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