Amtsgericht
Drogendeal nicht belegbar: Teilfreispruch für jungen Landshuter
16. November 2023, 17:28 Uhr

Nicolas Armer/dpa
150 Gramm Marihuana hatte die Polizei in seinem Apartment sichergestellt. Dass er allerdings der Dealer gewesen war, der einem 28-Jährigen 400 Gramm verkauft hatte, konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden.
Die Beweislage schien eindeutig: Der Angeklagte hört auf den gleichen Vornamen wie der Dealer, bei dem ein 28-jähriger Landshuter im Herbst 2022 knapp 400 Gramm Marihuana gekauft hatte. Zudem bewohnten Angeklagter und Dealer offenbar zur gleichen Zeit Appartements in derselben Studentenwohnanlage. Weil der 28-Jährige den Angeklagten am Mittwoch vor dem Amtsgericht aber nicht als den Mann wiedererkannt hat, der ihm die Drogen verkauft hat, erfolgte der Freispruch.
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