Landgericht Landshut

Abreibung mit Holzprügel: Es bleibt bei zwei Jahren Haft auf Bewährung


Von Redaktion Landshut Stadt

Die Staatsanwaltschaft wollte ihn hinter Gitter sehen: Moritz M.* (*Name von der Redaktion geändert) war im März vom Jugendschöffengericht wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu gering für die Tatsache, dass der Landshuter gemeinsam mit seiner Clique einen Bekannten in ein Waldstück gelockt, ihn dort geschlagen und ihm Wertgegenstände abgenommen hat, meinte die Staatsanwaltschaft und war in Berufung gegangen.

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