Aufsehenerregender Fall

Berufung im Prozess um angezündeten Mann in Oberpöring

Bei einer Maibaumwache Ende April 2023 wird ein Mann nachts mutmaßlich angezündet und dann schwer verletzt liegen gelassen. Die jugendlichen Angeklagten standen schon mit einem Bein im Knast – aber dann kam die Berufung.


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Zwei Jugendliche sollen einen damals 40-Jährigen im April 2023 bei einer Maibaumwache angezündet haben. Am Montag wurden sie zu Jugendstrafen verurteilt.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Im Prozess gegen zwei Jugendliche wegen mutmaßlich schwerer Körperverletzung und fünf weitere Heranwachsende wegen mutmaßlich unterlassener Hilfeleistung wurde am Montag ein Urteil gefällt. Das Amtsgericht Deggendorf sprach die beiden unter anderem wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung für schuldig und verhängte aufgrund der Schwere der Schuld Jugendstrafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Jugendlichen den damals 40-Jährigen in der Nacht zum 30. April 2023 in Oberpöring (Landkreis Deggendorf) mit Bremsenreiniger besprüht und mit einem Feuerzeug angezündet hatten. "Bei der ursprünglich aus einem schlechten Scherz entstandenen Tat nahmen die Angeklagten die schweren Verletzungen des Geschädigten zumindest billigend in Kauf", hieß es vom Gericht. Die Anwesenden hätten das Feuer zwar gelöscht, aber keinen Rettungswagen gerufen. Im Nachgang hätten sie die Tat verschleiert. Durch den Angriff erlitt das Opfer laut Anklage schwerste Brandverletzungen.

Strafen für weitere Angeklagte

Fünf weiteren Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Gegen einen der Jugendlichen sei das Verfahren schon während des Prozesses gegen Auflagen eingestellt worden. Ein Erwachsener, der federführend an der Verschleierung beteiligt war, sei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, ein weiterer zu einer Geldstrafe. Zwei Heranwachsende erhielten unter anderem Freizeitarrest und ein vorübergehendes Alkoholverbot. 

Schon vor April hatten der Haupttäter und einer der Erwachsenen dem heute 41-Jährigen laut dem Amtsgericht Kohleanzünder auf die Kappe gelegt und diese entzündet. Verletzte wurde der Mann dabei wohl nicht, die Kappe und die Jacke des Mannes seien aber beschädigt worden. Der Fall wurde in dem Verfahren ebenfalls behandelt.