Geänderte Regelung

Bereich neben dem Deggendorfer Bauhof wird zur Kurzparkzone


Durch die Neuregelung mit Kurzzeitparkplätzen im Bereich neben der Bauhofeinfahrt soll der derzeitigen Nutzung durch Dauerparker Einhalt geboten werden.

Durch die Neuregelung mit Kurzzeitparkplätzen im Bereich neben der Bauhofeinfahrt soll der derzeitigen Nutzung durch Dauerparker Einhalt geboten werden.

Der Bereich neben dem städtischen Bauhof in der Weidenstraße, der derzeit noch zeitlich unbeschränkte Parkmöglichkeiten bietet und daher meist durch Dauerparker belegt ist, wird künftig als Kurzzeitparkplatz ausgewiesen. Das Parken in diesem Bereich ist dann von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, auf zwei Stunden, mit Parkscheibe, beschränkt. Das hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig beschlossen.

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