Routineuntersuchung

Tote Patientin: Arzt an Chamer Krankenhaus akzeptiert Strafbefehl

Eine 83-jährige Frau stirbt nach einer Routineuntersuchung am Chamer Krankenhaus. Am Ende der Verhandlung akzeptiert der Arzt doch noch den Strafbefehl.


Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Klinikarzt vor Gericht gestanden.

Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Klinikarzt vor Gericht gestanden.

Von Redaktion Cham

"Irgendwas ist da schiefgelaufen." An der Feststellung eines namhaften Regensburger Juristen besteht an diesem Vormittag im Großen Sitzungssaal des Chamer Amtsgerichts kein Zweifel. Aber kann der Tod einer 83 Jahre alten Patientin nach einer Routineuntersuchung im April 2022 am Chamer Krankenhaus wirklich dem Arzt, der den Eingriff durchgeführt hat, angelastet werden? Der Mediziner hat gegen den ihm zugegangenen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung Einspruch eingelegt. Doch am Ende nimmt er seinen Einspruch zurück und akzeptiert damit vermutlich eine Geldstrafe. Dabei könnte er das Bauernopfer eines Systems sein, das so fehleranfällig ist, wie es viele schon immer behaupten.

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