Landgericht Regensburg

Klage des AfD-Kreisverbandes: Chamer Ex-Vorsitzender muss zahlen


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Wolfgang Pöschl spricht bei einer Veranstaltung zur Landtagswahl. (Archivbild)

Von Redaktion Cham

Vor dem Landgericht Regensburg ist am Mittwoch das Urteil im Fall der Auseinandersetzung im AfD-Kreisverband Schwandorf-Cham gefallen - zugunsten des Kreisverbandes als Kläger.

Der ehemalige Kreisvorsitzende und Beklagte Wolfgang Pöschl wurde dazu verurteilt, 10.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz und die vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 973,66 Euro an den Kreisverband als Kläger zu zahlen. Ebenso muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Das teilt das Landgericht Regensburg mit.

Pöschl stand vor Gericht, weil er sich 10.000 Euro auf einem Treuhandkonto vor Zugriff des neuen Kreisvorsitzenden Reinhard Mixl gesichert hatte. Das tat er in Abstimmung mit Schatzmeister Peter Schmitt. Mit diesem Geld wollten die Chamer Vertreter der Partei die Rechnungen für den Landtagswahlkampf begleichen. Die Mittel sollten zweckgebunden verwendet werden, betonte Schmitt vor Gericht. Die sahen er und Pöschl aber in Gefahr. Sie hätten von anderen Plänen des Schwandorfer Kollegen mit dem Geld erfahren. Mixl habe den Rechtsstreit eines Parteifreundes bezahlen wollen. Zumindest führte das die Beklagtenseite als Grund der Rückforderungsablehnung ins Feld.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.